04.03.2010
von
Gregor Kloeters
Das Berufsgericht Gießen verurteilte am Montag eine 55-jährige Amtsärztin zu einer Geldstrafe nachdem sie wichtige Dokumente zur Bestattung erst nach einer Zahlung in Höhe von 200€ herausgab.
Diese Studie ist nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Um Zugriff auf diese Studie zu erhalten,
melden Sie sich bitte an.
Wenn Sie noch kein registriertes Mitglied sind,
registrieren Sie sich hier