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Amtsärztin verlangte pauschal 200€

04.03.2010
von Gregor Kloeters

Das Berufsgericht Gießen verurteilte am Montag eine 55-jährige Amtsärztin zu einer Geldstrafe nachdem sie wichtige Dokumente zur Bestattung erst nach einer Zahlung in Höhe von 200€ herausgab.

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