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Sterbekultur in deutschen Pflegeeinrichtungen

von Gregor Kloeters
Jeder Mensch hat den ureigensten Wunsch, wenn er mal stirbt, dass dies zu Hause in gewohnter Umgebung geschieht. Nur für ganz wenige Menschen geht dies in Erfüllung. Viel häufiger wird im Vorfeld ambulante, stationäre Pflege oder immer öfter auch Palliative Versorgung benötigt.

Die Sterbekultur in deutschen Pflegeeinrichtungen – oder „Wie gehe ich mit Verstorbenen um?“.

Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist oftmals der letzte Umzug im Leben. Auch im ambulanten Pflegebereich werden oftmals vorsorglich schon einmal Maßnahmen für den Fall der Fälle getroffen – für den Todesfall. In einer Stellungsnahme des nationalen Ethikrates in Berlin aus dem Jahre 2006, wurden bezüglich des Versterbens „Wunsch- nicht Wirklichkeit“ folgende Zahlen veröffentlicht:

Jährlich versterben ca. 850.000 Menschen in Deutschland. 90% davon in Krankenhäusern, Hospizen oder Pflegeeinrichtungen.

Aufgeteilt in:
  • Krankenhaus: 46% rund 390.000 Menschen
  • Hospiz: 1% rund 8.000 Menschen,
  • Alten- und Pflegeheim: 43% rund 365.000 Menschen

75% der Heimbewohner werden direkt aus dem Krankenhaus in ein Alten-oder Pflegeheim entlassen. 30% der Bewohner der Pflegeheime versterben innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrem Einzug. (Tendenz steigend).

Die durchschnittliche Verweildauer im Alten-oder Pflegeheim beträgt mittlerweile weniger als 12 Monate. Sterben im Hospiz -„Wirklichkeit, nicht Wunsch“ Circa ein Prozent (~ 8.000) aller jährlich sterbenden Menschen stirbt im Hospiz. Darüber hinaus werden ca. vier Prozent (~ 32.000) durch ambulante Hospizdienste versorgt. Dieses sind umgerechnet elf Betten auf eine Million Einwohner. Der Bedarf beträgt etwa zwanzig Betten auf eine Million Einwohner. In stationären Hospizen kommen i.d.R. Menschen mit einer fortgeschrittenen, tödlichen Erkrankung; die meisten Patienten versterben im Hospiz.

Schwerpunkt der Betreuung in einem Hospiz ist nicht die medizinische Versorgung sondern in erster Linie körperliche Pflege, psychosoziale Begleitung und seelsorgerischer Beistand.    (Quelle: Stellungnahme nationaler Ethikrat Berlin „Selbstbestimmung im Alter“ aus 2006)

Aus diesem Grund ist der palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine hohe Bedeutung beizumessen.

Wie ist der aktuelle Stand der Bestattungskultur in Deutschland?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zweierlei Bestattungsarten: Feuer- oder Erdbestattung. Durch das (teilweise veraltete) Bestattungsgesetz der Länder (jedes Bundesland regelt dieses Gesetz autark) gilt in Deutschland nach wie vor der Friedhofszwang. Verstorbene bzw. deren Überreste müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden (Ausnahme: Seebestattung) Aus der Feuerbestattung haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Möglichkeiten herauskristallisiert: Baumbestattung, Seebestattung, Weltallbestattung, Diamantbestattung und Luftbestattung. Die meisten „Trends“ kommen aus dem europäischen Umland und finden hier immer mehr Anklang. Im Süden Deutschlands hat die Feuerbestattung, aus überwiegend religiösen Gründen, kaum eine Bedeutung. Hier werden rund 80-90% der Menschen im Sarg in der Erde bestattet. Im Norden und Osten Deutschlands, allen voran Berlin, werden heute nahezu 80% der Verstorbenen auf anonymen Grabfeldern, quasi namenlos, beigesetzt.

In diesen Teilen Deutschlands hat die Sterbe- und Bestattungskultur am meisten abgenommen. Immer mehr Friedhöfe/Kommunen haben erkannt, dass Gastarbeiter mit z.B. muslimischem Glauben, sich teils aus religiösen, teils aus Verbundenheit mit unserem Land, herzulande beisetzen lassen möchten. Auf einem Hamburger Friedhof gibt es ein muslimisches Grabfeld, auf dem man sich, nur in ein Leichentuch gehüllt gen Mekka ausgerichtet, nach muslimischem Glauben beisetzen lassen kann.      

Welchen Einfluss hat die Bestattungskultur im Hinblick auf die Sterbekultur in einer Pflegereinrichtung?

Mittlerweile gibt es in stationären Pflegeeinrichtungen wieder zunehmend „Abschiedsräume“ die liebevoll gestaltet für Abschiednahme genutzt wird. Einige Bestatter helfen bereits Pflegeeinrichtungen bei der Gestaltung dieser Räume oder „Gedenktischen“. Die Betreuung der Hinterbliebenen wird jedoch weiterhin, wie selbstverständlich, vom Pflegepersonal übernommen. Das Pflegepersonal ist hierdurch zeitlich/seelisch überlastet. Die Erstversorgung sollte, schon aus mentalen Gründen, dem Pflegepersonal und qualifiziertem Bestatterpersonal überlassen werden. Hier wird gewährleistet, dass der Pflegekraft „der letzte Dienst am Patienten“ ermöglicht wird. Im ambulanten Bereich ist dies aus verschiedenen Gründen anders: Der Patient verstirbt zu Hause, nicht selten im Beisein der Pflegekraft, Angehörige sind oftmals nicht so schnell greifbar und somit wird auch die Trauerarbeit eine ganz andere.

Ambulante Einrichtungen gehen ganz unterschiedlich mit einer solchen Situation um: In Berlin z.B., wird oft beim auffinden eines verstorbenen Patienten, die Feuerwehr angerufen. Sobald diese vor Ort ist, wird zusätzlich die Polizei informiert. Im Anschluss daran kommt der Arzt, der den Tod bescheinigt. Die Pflegekraft ist nach eintreffen der Feuerwehr beim nächsten Patienten. Manchmal wird die Pflegekraft in einer solchen Situation von ihrer Arbeit freigestellt. Manche entscheiden sich für einen „Patientenstatus über den Tod hinaus“ und kümmern sich nach „bestem Wissen und Gewissen“ um den Verstorbenen.

Die „Ist-Situation“: eigene Kühlungen sind in der Regel nicht vorhanden  Das Personal handelt nach bestem Wissen und Gewissen  eingebundenes Pflegepersonal „fehlt“ im Stations- und Pflegebereich  Obwohl täglich damit konfrontiert, teilweise wenig Erfahrung im Umgang mit Verstorbenen  Oftmals unzureichende oder fehlende Anweisung im internen oder externen QM der Einrichtungen! Auffinden des Patienten bzw. versterben im Beisein der Pflegekraft (§10 BestG „Wer einen Toten auffindet oder beim Eintritt des Todes anwesend ist, hat unverzüglich eine der in § 9 Abs. 1 genannten Personen oder die Polizei zu benachrichtigen...“)  Feststellung des Todes durch den Arzt Die Leichenschau dient der medizinischen Feststellung des Todes und der äußeren Beschaffenheit des Leichnams und ist von einem Arzt durchzuführen.  Vor Eintritt der Totenstarre, werden folgende Tätigkeiten durch Pflegepersonal übernommen: Verbringung des Verstorbenen in, falls vorhanden, speziell dafür geschaffene Räume Herrichtung des Verstorbenen (Entfernung Kanülen, Verbandsmaterial etc.) Waschen und ggf. umkleiden Achtung: Bei muslimischen Verstorbenen ist dies nur durch Angehörige bzw. einen Imam erlaubt! Beachten Sie, dass ein Muslim anders trauert! Oftmals erscheinen in der Einrichtung „Klageweiber“. Hier ist es sinnvoll, dem Verstorbenen einen eigenen Raum zur Verfügung zu stellen. 

Abschiednahme in Verbindung mit längeren, sehr emotionalen Gesprächen vor Ort Maßnahmen nach Eintritt des Todes:  Werden die Angehörigen oder Betreuer verständigt  Wird ein Bestatter mit der Abholung des Verstorbenen beauftragt. Der MDK empfiehlt in seiner Prüfungsverordnung den Umgang mit Verstorbenen sowie die Sterbebegleitung als Richtlinie bzw. Prozessbeschreibung im QM festzuhalten.

Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterliege ich als Pflegekraft im Umgang mit Verstorbenen? 

Folgende Gesetze und Verordnungen sind u.a. zu beachten:
- Grundgesetz
- Strafgesetzbuch
- Strafprozessordnung
- Bestattungsgesetz
- Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz
- Bundespflegesatzverordnung
- Krankenhausbetriebsverordnung
- Behandlungsvertrag
- Willenserklärung des verstorbenen Patienten
- Kulturrecht
- Totenfürsorge
- Totenschutz

Die Pflegkraft, die einen Verstorbenen wäscht und Zugänge entfernt, übernimmt die so genannte „Leichenbesorgung“. Dies bedeutet u.a., dass sie verpflichtet ist, sich nach der Versorgung komplett neu einzukleiden. Gründe hierfür sind u.a. Bakterien, Viren und Erkrankungen des Patienten.

Fazit: Die Sterbe- und Bestattungskultur in Deutschland rücken immer näher zusammen. Dies ist nicht nur sinnvoll, sondern im Hinblick auf beide Kulturen nahezu unumgänglich. Vor Jahren, heute mancherorts immer noch üblich, war z.B.  eine mehrtätige Abschiednahme am offenen Sarg mehr als nur eine religiöse Angelegenheit – es war ein Ritual und gehörte zu unserer Kultur. Somit können und sollten beide Bereiche voneinander lernen und gemeinsamen Synergien unter Berücksichtigung der Patienten, deren Angehörigen aber vor allem des Pflegepersonals, gezielt einsetzen. Gemeinsam wieder Kultur und Räume für die Trauer schaffen – heute wichtiger denn je. Zum einen zur Entlastung des Pflegepersonals und zum anderen zur zusätzlichen Qualitätssteigerung beider Segmente.

© Gregor Kloeters, Dozent für Pflegepraxis und Qualitätsmanagement und ehemaliger Bestatter

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Gregor Kloeters
Schwerpunkte:
  • Tod und Trauer
  • Trauer- und Sterbebegleitung
  • Verstorbenenmanagement

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